Wahlärztin
Vorteile eines Wahlarztes
Als Wahlärztin stehe in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Dementsprechend unterliege ich in der Behandlung keinen von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkungen. Dies bietet mir die Möglichkeit, einer sehr individuellen Behandlung.
Als Patientin profitieren Sie dadurch mehrfach:
- flexible und rasche Terminvergabe
- kürzere Wartezeiten
- mehr Zeit für Ihre Anliegen
- persönliche Beratung
Kostenersatz
Als Wahlärztin stelle ich Ihnen zunächst eine Honorarnote, die von Ihnen vollständig zu bezahlen ist. Den bezahlten Originalbeleg reichen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Je nach Vertrag erhalten Sie dann einen Teil bzw. den gesamten Betrag rückerstattet.
Rezepte
Die von mir ausgestellten Rezepte werden in den Apotheken im Bundesland Steiermark wie Kassenrezepte behandelt, Überweisungen werden ebenso ohne Einschränkungen angenommen. Ein „Umschreiben“ durch den Hausarzt ist somit nicht notwendig.